Die europäische Führerscheinrichtlinie wurde ab dem 19. Januar 2013 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Sie brachte folgende Änderung: Alle vor dem 19. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnisse bleiben bestehen. Als Konsequenz daraus finden Sie im Folgenden die verschiedenen Szenarien, die Sie zum Fahren von Can-Am Straßenfahrzeugen berechtigen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie berechtigt sind, Can-Am Straßenfahrzeuge zu fahren, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Behörde, welche Fahrerlaubnis Sie zum Führen eines "dreirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer Leistung von mehr als 15 kW" benötigen, oder überprüfen Sie hier die Berechtigungen Ihres Führerscheins nach dem EU-Beschluss über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen.