ZULASSUNGSOPTIONEN

Seit Januar 2016 gelten im ATV Bereich neue gesetzliche Europäische Zulassungsbestimmungen. Für CAN-AM war es hier wichtig den Kunden das bestmögliche Fahrerlebnis auch weiterhin bieten zu können. 

T3

Wir haben uns dazu entschieden unsere Fahrzeuge nach der EU Richtlinie167/2013 von land- und fortwirtschaftlichen Fahrzeugen zu typisieren. Die Fahrzeuge fallen unter die Klasse T3b mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Sie erkennen diese Modelle an dem nachgestellten "T" im Modellnamen, wie z.B. Outlander 450 T. Fahrzeuge der Klasse T3b können direkt, ohne weitere Modifikationen, die Straßenzulassung erhalten. 

T3b-FAHRZEUGE MIT ABS

CAN-AM ist der erste Hersteller, der einige seiner Fahrzeuge mit einem ABS ausgerüstet hat, daher dürfen diese Fahrzeuge in der gleichen Fahrzeugklasse deutlich schneller fahren > 100 km/h.

LoF ZULASSUNG

Aktuell besteht die Möglichkeit auf die nationale LOF Zulassung (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) zurückzugreifen. Hierfür werden von den autorisierten CAN-AM Vertragshändlern Modifikationen an den Fahrzeugen vorgenommen, wie beispielsweise der Anschluss der vorgeschriebenen Nebelschlussleuchte. Ist der Umbau vollzogenen, wird das Fahrzeug von einer Prüforganisation, wie dem TÜV abgenommen. Bei Fahrzeugen mit LoF Zulassung gibt es keinerlei Einschränkungen in der Leistung oder der Höchstgeschwindigkeit. Bitte wenden Sie sich hier an Ihren autorisierten CAN-AM Vertragshändler, der Ihnen die notwendigen Modifikationen erläutern kann, sowie die damit verbundenen Kosten.