LoF ZULASSUNG
Aktuell besteht die Möglichkeit auf die nationale LOF Zulassung (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) zurückzugreifen. Hierfür werden von den autorisierten CAN-AM Vertragshändlern Modifikationen an den Fahrzeugen vorgenommen, wie beispielsweise der Anschluss der vorgeschriebenen Nebelschlussleuchte. Ist der Umbau vollzogenen, wird das Fahrzeug von einer Prüforganisation, wie dem TÜV abgenommen. Bei Fahrzeugen mit LoF Zulassung gibt es keinerlei Einschränkungen in der Leistung oder der Höchstgeschwindigkeit. Bitte wenden Sie sich hier an Ihren autorisierten CAN-AM Vertragshändler, der Ihnen die notwendigen Modifikationen erläutern kann, sowie die damit verbundenen Kosten.