Falsche Montage der Lenksäule an Zahnstange

Sehr geehrter Eigentümer eines Can-Am®-Side-by-Side-Fahrzeugs,

Bombardier Recreational Products Inc. („BRP“) führt derzeit einen Sicherheitsrückruf bei bestimmten Side-by-Side-Fahrzeugen durch.

Gemäß unseren Daten sind Sie Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs.

Worin besteht das potentielle Problem?

An der unteren Verzahnung der Lenksäule kann aufgrund einer falschen Montage der Lenksäule an die Zahnstange eine Störung auftreten. Unter manchen Bedingungen kann dies zu einem Verlust der Lenksteuerung führen und Verletzungen sowie sogar Tod verursachen.

Welche Modelle sind betroffen?

ModelljahrModell
2011Commander
2012Commander

Was sollten Sie tun?

Stellen Sie umgehend die Nutzung Ihres Side-by-Side-Fahrzeugs ein und wenden Sie sich an einen BRP Can-Am-Side-by-Side-Fahrzeug-Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Termin, an dem Ihr Fahrzeug überprüft und gegebenenfalls repariert wird. Als Lösung ist folgende Aktion vorgesehen:

Durchführung einer Messung des Spalts zwischen dem unteren Abschnitt der Lenksäule und der Zahnstange. Bei zu großem Spaltmaß muss entsprechend die Lenkspindel oder die Lenksäule ausgetauscht werden.

Die Arbeiten im Rahmen dieser Rückrufmaßnahme werden für Sie kostenlos.

Was sollten Sie unternehmen, wenn Sie der Meinung sind, diese Mitteilung fälschlicherweise erhalten zu haben?

Diese Mitteilung wurde gemäß den uns derzeit vorliegenden Daten an Sie verschickt. Wenn Sie nicht mehr Eigentümer dieses Fahrzeugs sind oder die Eigentümerinformationen in dieser Mitteilung falsch sind, wenden Sie sich bitte möglichst bald an Ihren Vertragshändler oder an BRP direkt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren BRP-Vertragshändler.

Ihren nächstgelegenen BRP-Vertragshändler,
finden Sie unter www.brp.com,
(https://can-am.brp.com/off-road/de/de/handlersuche.html#/search)
oder Sie erreichen uns auch telefonisch BRP Germany: +49 (0) 2103 960 680

Hinweis*:

Ihre Anschrift haben wir für diese Maßnahme gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Wir haben mit dem KBA vereinbart, dass dieses Schreiben vom KBA versendet wird.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren Fahrzeughersteller

Wir möchten uns für die entstanden Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Kooperation bei dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klopfleisch
Kundendienstleiter Europa, Naher Osten, Afrika
BRP Germany GmbH