Die europäische Führerscheinrichtlinie wurde ab dem 19. Januar 2013 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Sie brachte folgende Änderung: Alle vor dem 19. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnisse bleiben bestehen. Als Konsequenz daraus finden Sie im Folgenden die verschiedenen Szenarien, die Sie zum Fahren von Can-Am Straßenfahrzeugen berechtigen.

MIT PKW-FÜHRERSCHEIN (B)

Wenn Sie Ihren PKW-Führerschein (B) vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, können Sie Can-Am Straßenfahrzeuge überall in der EU fahren.

Wenn Sie Ihren PKW-Führerschein (B) nach dem 19. Januar 2013 erhalten haben, können Sie Can-Am Straßenfahrzeuge in Deutschland ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren.

MIT MOTORRADFÜHRERSCHEIN (A)

Sie können Can-Am Straßenfahrzeuge mit einem Motorradführerschein (A) in Deutschland und überall in der EU ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren (Direktzugang).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie berechtigt sind, Can-Am Straßenfahrzeuge zu fahren, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Behörde, welche Fahrerlaubnis Sie zum Führen eines "dreirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer Leistung von mehr als 15 kW" benötigen, oder überprüfen Sie hier die Berechtigungen Ihres Führerscheins nach dem EU-Beschluss über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen.